Allgemeine Geschäftsbedingungen – Polaris Ink Tattoo Studio
1.Allgemeines, Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit Kunden. Diese Bedingungen betreffen alle Transaktionen, Verträge und Angebote, sowie Dienstleistungen, die zwischen Tattoo Studio und dessen Inhaberin Celina Haberla und der Kunden zustande kommen, beziehungsweise geschlossen werden. Ausnahmen und Transaktionen, die nicht unter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen fallen, bedürfen der Mitteilung in schriftlicher Form. Darüber hinaus ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung maßgeblich.
1.1 Erfüllungsort
Erfüllungsort der Dienstleistungen ist das angegebene Tattoo Studio (Inhaberin Celina Haberla, Kasseler Straße 22 A, 36214 Nentershausen). Die Inhaberin fungiert hier als Tätowiererin.
1.2 Verpflichtung der Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, den Tätowierer bei der Terminvereinbarung umfassend über ansteckende Krankheiten oder Infektionen (wie z.B. HIV, Hepatitis o.ä.), Allergien sowie über eventuelle Probleme bei vorangegangenen Behandlungen der Haut zu informieren. Darüber hinaus muss der Kunde auch über eine bestehende Schwangerschaft/ Stillzeit, die Einnahme von Medikamenten oder Antibiotika, bestehende Hautkrankheiten, akute oder chronische Erkrankungen, Infektionskrankheiten, Herz-Kreislauf-Beschwerden, Bluterkrankungen, Narben, viele Muttermale sowie Dehnungsstreifen Auskunft geben und bei Nachfrage wahrheitsgemäß antworten.
Gleichzeitig versichert der Tätowierer, über bekannt gewordene Krankheiten oder Infektionen Stillschweigen zu bewahren. Weiterhin behält sich der Tätowierer vor, Behandlungen abzulehnen, wenn für den Tätowierer oder andere Personen durch die Ausführung der Behandlung eine Gefahr (z.B. Infektion) zu erwarten ist oder medizinische bzw. hygienische Gründe dagegensprechen.
2.Dienstleistungen
Die Tätowiererin (Celina Haberla) führt ihre Dienstleistungen nach besten Wissen und Gewissen, sowie nach dem neuesten Standard der Industrie am Kunden aus. Sollten Änderungen des Standards auftreten, wird der Kunden noch vor Beginn der Leistung darüber in Kenntnis gesetzt. Der Umfang der Behandlung richtet sich nach der vorherigen und individuellen Absprache. Die Behandlung wird nach Beratung durch die Tätowiererin und der Behandlungsempfehlung sach- und fachgerecht vorgenommen.
3.Terminvereinbarung und Vertragsabschluss
3.1 Nachdem mit dem Kunden ein Termin vereinbart wurde, hat der Kunde eine Terminkaution zu leisten. Diese dient als Terminsicherung und wird beim Tattootermin mit dem Gesamtpreis verrechnet. Sie dient ebenfalls als Ausgleich für Verdienstausfall bei kurzfristigen Absagen oder Verschiebungen.
Die Terminkaution muss spätestens nach 5 Werktagen beim Tätowierer eingegangen sein, ansonsten wird der Termin anderweitig vergeben - bei kurzfristigen Terminen verkürzt sich die Frist auf 8 Stunden. Eine Terminkaution muss sowohl für ein Wanna Do als auch für ein Motiv nach Kundenwunsch geleistet werden.
3.2 Es entsteht ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag, sobald ein Wanna Do reserviert wird beziehungsweise der Entwurf für das zu stechende Motiv in Auftrag gegeben wurde und ein Termin zwischen Tätowierer und Kunde vereinbart wird.
3.3 Die Terminkautionshöhe ergibt sich in gestaffelter Form anhand der Höhe des Gesamtpreises des Tattoos wir folgt:
Gesamtpreis des Tattoos | Terminkautionshöhe
bis 200 € | 50€
201 € bis 300 € | 100€
301 € bis 450 € | 150€
ab 451 € | 200€
4.Terminabsage/ -verschiebung
Termine werden von der Tätowiererin verbindlich vergeben. Mit der Vereinbarung eines Termins erklärt sich der Kunde verbindlich mit der Annahme des Vertragsangebotes einverstanden. Sollte eine Absage oder eine Verschiebung von Nöten sein, dann muss der Kunde dies rechtzeitig und sobald wie möglich, aber mindestens 5 Werktage vor dem Termin, mitteilen. Sollte der Termin nicht rechtzeitig oder gar nicht abgesagt werden, hat der Tätowierer das Recht, den Verdienstausfall dem Kunden gemäß § 615 BGB in Rechnung zu stellen.
Kann oder möchte der Kunde den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, so gilt Folgendes, wenn nicht anders vereinbart:
a) Bei rechtzeitiger Absage/ Verschiebung hat dies keine Konsequenzen. Die Terminkaution kann mit dem ursprünglichen Zahlungsmittel zurückerstattet oder bei Verschiebung für den neuen Termin verwendet werden.
b) Bei Verspätung des Kunden wird die versäumte Zeit nur dann nachgeholt, wenn dies den weitere organisatorischen Ablauf nicht beeinträchtigt (Toleranz beträgt bei einer Termindauer von bis zu 1,5 Stunden 10 Minuten, liegt die Termindauer über 1,5 Stunden beträgt die Toleranz 20 Minuten). Sollte die Verspätung über der Toleranz liegen, kann der Termin nicht mehr stattfinden und die Terminkaution wird einbehalten, somit wird für eine neue Terminvereinbarung eine neue Terminkaution benötigt.
c) Bei nicht rechtzeitiger Absage oder nicht erscheinen des Kunden verfällt die Terminkaution und wird einbehalten.
Terminabsagen und -verschiebungen können ausschließlich per WhatsApp Nachricht vorgenommen werden, nenne dort deinen vollständigen Namen und den Termin. Außerdem ist eine Verschiebung höchstens einmal möglich, danach verfällt ebenso die Terminkaution.
Kann aus für mich (Celina Haberla) nicht zu vertretenden Gründen oder höherer Gewalt ein Termin von mir nicht eingehalten werden, wird der Kunde umgehend in Kenntnis gesetzt, sofern die hinterlegten Kontaktdaten eine zeitnahe Kontaktaufnahme ermöglichen. Ich bin in dem Fall berechtigt, den Termin kurzfristig zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Generell gilt: Anzahlungen sind nicht an Dritte Personen oder auf andere Tattoomotive als das besprochene Motiv übertragbar.
5.Der Entwurf
5.1 Der Entwurf bei größeren Motiven kann auf Wunsch vor dem Termin gesichtet werden, allerdings erst, nachdem eine Terminkaution geleistet wurde. Die Entwurfsanschauung kann nur persönlich erfolgen, hierzu wird ein Termin zur Entwurfsbesprechung vereinbart. Eine digitale Übersendung des Entwurfs ist dem Tätowierer überlassen, der Kunde hat hierauf keinen Anspruch.
5.2 Sollten nach Anschauung des Entwurfs Änderungswünsche auftreten, werden diese selbstverständlich berücksichtigt. Dies gilt ebenso für Änderungswünsche, die während der Motivbesprechung am Termin selbst geäußert werden.
5.3 Sollten die Änderungswünsche den besprochenen preislichen Rahmen übersteigen, kann ein Mehraufwand über den vereinbarten Endpreis erhoben werden. Im falle eines Mehraufwands wird dies dem Kunden vor Änderung mitgeteilt.
5.4 Möchte der Kunde ein Wanna Do reservieren, ist diese Reservierung ausschließlich nur mit entsprechender Terminkaution möglich und maximal zwei Monate gültig, in denen auch der Tattootermin stattfinden muss. Wenn der Tätowierer in diesem Zeitraum keinen Termin anbieten kann, verlängert sich die Reservierungsdauer jeweils um einen weiteren Monat.
5.5 Kunden haben die Möglichkeit, kleinere Änderungen am vereinbarten Motiv bis spätestens 5 Werktage vor dem vereinbarten Termin mitzuteilen. Als kleinere Änderungen gelten Anpassungen, die den Gesamtcharakter des Motivs nicht wesentlich verändern. Größere Änderungen, insbesondere der Austausch wesentlicher Bestandteile oder eine vollständige Neugestaltung des Motivs, sind nach Terminvereinbarung nicht mehr möglich. In solchen Fällen behalten wir uns vor, den Termin abzusagen oder einen neuen Termin zu vereinbaren, wodurch die Terminkaution verfällt. Der Tätowierer hat das Recht, den Verdienstausfall dem Kunden gemäß § 615 BGB in Rechnung zu stellen.
6.Terminvorbereitung
6.1 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, ausgeschlafen, gesund und nüchtern zu dem Tattootermin zu erscheinen. Außerdem sollte vor dem Termin eine gesunde und sättigende Mahlzeit zu sich genommen werden, damit der Kreislauf während dem Tätowieren stabil bleibt.
6.2 Mindestens einen Tag vor dem Termin sollte der Kunde keinen Alkohol, keine koffeinhaltigen Getränke, kein Drogen und keine Medikamente, die die Blutgerinnung negativ beeinflussen (zum Beispiel Aspirin, Ibuprofen) konsumieren. Das Solarium sollte eine Woche vor dem Tattootermin nicht besucht werden, auch normales sonnen sollte aufgrund der Gefahr von Sonnenbrand vermieden werden. Eine Selbstbräunungscreme sollte sechs Wochen vor dem Termin nicht benutzt werden. Außerdem darf kein Kortison oder Antibiotika eingenommen werden.
6.3 Der Tätowierer übernimmt keine Haftung im Falle der Berührung der Kleidung/ Schuhe/ Tasche des Kunden mit Tattoofarbe, Desinfektionsmitteln, Blut oder ähnlichem. Dem Kunden wird empfohlen bei dem Tattootermin alte und/ oder schwarze Kleidung und Schuhe zu tragen.
6.4 Sollte der Kunde nicht in der gesundheitlichen/ physischen Verfassung sein, den Termin anzutreten und muss aufgrund dessen aufgefordert werden, das Tattoo Studio zu verlassen, werden ihm die Kosten in Höhe des vereinbarten Gesamtpreises des Tattoos als Ausfallgebühr in Rechnung gestellt.
6.5 Der Kunde muss seinen gültigen Personalausweis zum Termin mitbringen und dem Tätowierer vorlegen.
6.6 Die Verwendung von Betäubungscreme wird dem Kunden strengstens untersagt. Sollte diese dennoch angewendet worden sein verfällt der Termin und dem Kunden werden die Kosten in Höhe des vereinbarten Gesamtpreises des Tattoos als Ausfallgebühr in Rechnung gestellt.
7.Verspätung am Termin
Bei Verspätung des Kunden wird die versäumte Zeit nur dann nachgeholt, wenn dies den weiteren organisatorischen Ablauf nicht beeinträchtigt (Toleranz beträgt bei einer Termindauer von bis zu 1,5 Stunden 10 min und darüber hinaus 20 min). Sollte die Verspätung über der Toleranz liegen, kann der Termin nicht mehr stattfinden und die Terminkaution wird einbehalten, somit wird für einen neue Terminvereinbarung eine neue Terminkaution benötigt. Der Tätowierer hat das Recht, den Verdienstausfall dem Kunden gemäß § 615 BGB in Rechnung zu stellen.
8.Während des Tattoo-Termins
8.1 Einverständniserklärungen
Der Kunde hat vor dem Tätowieren eine Tattoo-Einverständniserklärung, sowie die Datenschutzbestimmungen auszufüllen und zu unterschreiben. Hierbei verpflichtet sich der Kunde der Richtigkeit seiner Angaben.
8.2 Der Kunde wird dazu aufgefordert, seinen Tattootermin ohne Begleitpersonen wahrzunehmen. Sollte dennoch eine Begleitperson gewünscht sein, muss dies mit dem Tätowierer abgesprochen werden. Begleitpersonen können aus hygienischen Gründen nicht im Tattoobereich dabei sein und müssen im Wartebereich warten. Personen unter 18 Jahren, sowie Tieren, ist der Zutritt ins Studio nicht gestattet.
8.3 Handelt es sich bei der Tätowierung um ein sogenanntes Cover up, kann der Tätowierer nicht dafür garantieren, dass das alte Tattoo sowie direkt nach dem Tätowieren als auch nach der Abheilung zu 100 % nicht mehr zu sehen ist. Außerdem übernimmt der Tätowierer keine Haftung für die Folgen für eventuelle Wechselwirkungen zwischen der bereits vorhanden und der neu tätowierten Tattoofarbe, als auch für nicht vorhersehbare Reaktionen der Haut.
8.4 Muss die Sitzung abgebrochen werden, egal aus welchem Grund, muss der Termin dennoch vollständig bezahlt werden.
9.Nach dem Tattoo-Termin
9.1 Pflegeanleitung
Damit das Tattoo gut verheilt, ist der Kunde dazu aufgerufen, sich an die Pflegeanleitung des Tätowierers zu halten. Diese Anleitung erhält jeder Kunde am Tag seines Termins. Für die Missachtung der Pflegehinweise wird keine Haftung übernommen.
9.2 Nachstechen
9.2.1 Wenn etwas nachgestochen werden muss, muss der Kunde sich umgehend bei seinem Tätowierer mit einem Foto in guter Qualität melden. Meldet sich der Kunde innerhalb drei Monate nach seinem Tattootermin, ist die Nacharbeit für ihn kostenlos. Der Termin muss innerhalb von maximal 5 Monaten erfolgen. Ein Nachstechtermin findet nicht samstags statt und ist somit ausschließlich von Dienstag bis Freitag möglich.
9.2.2 Sollte der Kunde sich nicht rechtzeitig melden oder sollte kein Termin im angegeben Zeitraum zu Stande kommen, wird für das Nachstechen eine Materialgebühr von 65 € erhoben.
9.2.3 Ebenfalls ist der Nachstich kostenpflichtig, wenn falsche Pflege/ Nachsorge vom Kunden vorliegt (zum Beispiel falsche Creme verwendet, Kruste der frischen Tätowierung abgekratzt, etc.), sowie an folgenden Körperstellen: Hände, Finger, Füße, Handgelenk, Armbeuge, Ellenbogen, Knie, Kniekehle, Knöchel, Hals.
9.2.4 Sollte der Kunde seinen Nachstechtermin nicht wahrnehmen, verfällt sein Anspruch auf einen Nachstechtermin.
9.2.5 Muss der Kunde seinen Termin verschieben muss dies spätestens 5 Werktage vorher geschehen, andernfalls verfällt der Anspruch auf eine kostenlose Nacharbeit. Verschieben eines Nachstechtermins ist maximal einmal möglich, danach verfällt der Anspruch auf eine kostenlose Nacharbeit.
Wünscht der Kunde dennoch eine Nacharbeit, wird für das Nachstechen eine Materialgebühr in Höhe von 65€ erhoben.
10.Urheberrecht
Das Urheberrecht liegt sowohl bei jedem Wanna Do als auch bei jedem Entwurf eines Wunschmotivs vom Kunden bei dem jeweiligen Tätowierer, der dieses/ diesen angefertigt hat. Es ist demnach nicht gestattet, diese als allgemeine Vorlagen zu verwenden und sich diese bei anderen Tätowierern stechen zu lassen. Auch durch die Terminkaution erwirbt der Kunde keinen Anspruch auf das Design.
11.Preise, Zahlungen und Zahlungsart
11.1 Der Preis gestaltet sich individuell je nach Größe, Motiv, Aufwendigkeit und Körperstelle. Alle Motive werden nach Aufwand abgerechnet. Nachdem die Leistung erbracht wurde, ist die Entlohnung direkt und ausschließlich mit Bargeld, sowie in voller Höhe vorzunehmen.
11.2 Vereinbarte Endpreise bzw. Sitzungspreise sind in Euro inklusive 19 % Mehrwertsteuer.
11.3 Tattoopreise sind nicht verhandelbar.
11.4 Die Preise für Dienstleistungen und Produkte sich bei Vereinbarung des Termins bekanntzugeben. Preiserhöhungen müssen mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten bekannt gegeben werden.
12.Weitere Bestimmungen
12.1 Ausnahmslos werden nur Personen ab erreichen des 18. Lebensjahres tätowiert.
12.2 Das Tätowieren von Personen die unter Alkohol- und/ oder Drogeneinfluss stehen oder Bluter sind, werden nicht tätowiert. Außerdem wird nicht tätowiert wenn der Kunde schwanger ist, stillt, offensichtliche Verletzung der Haut an zu tätowierender Stelle hat, OP oder Impfung im Zeitraum von 6 Wochen vor oder nach Termin stattgefunden hat/ stattfinden wird.
12.3 Generell gilt: Bei Einnahme von Medikamenten sollte immer ein Arzt um Rat gebeten werden, ob eine Tätowierung bedenkenlos durchgeführt werden kann. Tätowierer sind trotz hygienischer Ausbildung keine Mediziner, daher kennen Sie nicht jedes Medikament und eventuelle negative Folgen.
12.4 Es wird das Recht vorbehalten, Kundenwünsche unbegründet abzulehnen, insbesondere für Stilrichtungen, die vom Künstler nicht umgesetzt werden können.
13.Persönliche Daten, Datenschutz und Privatsphäre
Der Kunde versichert alle persönlichen Daten und Informationen wie z.B. Allergien, Unverträglichkeiten oder Krankheiten, die relevant für die professionelle Behandlung der geforderten Dienstleistungen sind, an den Tätowierer weiterzugeben. Der Tätowierer verpflichtet sich die Daten, nur für den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung unter Berücksichtigung der Datenschutzklauseln einzusetzen und die Daten nicht an Dritte oder außenstehende Person ohne schriftliche Einwilligung des Kunden weiterzugeben.
14.Haftung
14.1Der Tätowierer kann keine Haftung übernehmen, wenn der Kunde durch eine Dienstleistung zu Schaden kommt, die auf vom Kunden gelieferten Informationen beruht und sich diese als unzureichend herausstellen. Dies bezieht sich vor allen Dingen aber nicht ausschließlich auf physische Bedingungen, allergische Reaktion/Unverträglichkeiten, medizinisch oder medikamentöse Voraussetzungen oder Aktivitäten außerhalb des Tattoo Studios.
14.2 Das Studio haftet für Schadensersatzansprüche des Kunden aus vertraglichen Pflichtverletzung, der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung, nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung aufgrund der Verletzung wesentlicher oder typischer Vertragspflichten oder zugesicherter Eigenschaften.
14.3Der Kunde will in die jeweiligen Dienstleistung im Studio ein.
14.4 Der Tätowierer ist nicht verantwortlich für den Verlust oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen und vom Besitz des Kunden, die mit in das Ladengeschäft gebracht wurden.
15.Garantie
Auf den von dem Tätowierer geleisteten Service erhält der Kunde eine Garantie von sechs Wochen. Diese Garantie entfällt wenn: der Kunde mit Chemikalien in Berührung kommt, oder damit arbeitet; der Kunde, die Schutzfolie des neuen Tattoos unsachgemäß entfernt; der Kunde andere als die vom Tattoo Studio empfohlene Produkte verwendet, um das Tattoo zu pflegen; der Kunde den Hinweis in Notfällen unverzüglich medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen, nicht nachkommt; der Kunde die Produkte nicht unter Einhaltung der Gebrauchshinweise anwendet.
16.Beschädigung und Diebstahl
16.1 Das Tattoo Studio behält sich das Recht vor, für sämtliche vom Kunden verursachten Schäden eine angemessene Wiedergutmachung zu verlangen.
16.2 Diebstahl wird zur Anzeige gebracht.
17.Beschwerden und Erstattung
Sollte der Kunde eine Beschwerde oder Erstattung über den Service, bzw. das Produkt haben, so muss während der Behandlung darauf hingewiesen werden. Sobald die Behandlung abgeschlossen ist, besteht kein Recht auf Erstattung.
18.Tattoos
Die vom Dienstleister im Studio veröffentlichten Arbeiten sowie Farben etc. dienen als Beispiele und zur Anschauung. Bei der Anwendung können die Farben und Muster im geringen Umfang abweichen. Das Urheberrecht für die Designs bleibt beim Tätowierer. Sollte der Kunde vom erstellten Design Fotografien anfertigen lassen, die für kommerzielle Zwecke verwendet werden sollen, bedarf dies der schriftlichen Einverständniserklärung durch den Tätowierer. Bei Unterlassung kann das Studio angemessene Anspruch geltend machen.
19.Fotos und Videos
Der Tätowierer darf während und/ oder nach der Behandlung Fotos und Videos der Arbeit anfertigen, um diese auf Social Media und der Webseite zu teilen. Wenn der Kunde einen Termin vereinbart, muss diesbezüglich damit gerechnet werden. Der Tätowierer verpflichtet sich diese Daten nur für den Zweck der zu erbringenden Dienstleistungen zu nutzen. Zudem bleiben personenbezogene Daten privat.
20.Verhaltensweisen
Der Kunde verpflichtet sich, während seines Aufenthalts im Studio ein angemessenes Verhalten zu zeigen. Sollte der Kunde trotz einer Verwarnung weiterhin unangemessen auftreten, sind die Tätowierer sowie die Inhaberin berechtigt, den Kunden aus dem Studio zu verweisen und gegebenenfalls ein Hausverbot zu erteilen.
21.Gutscheine
21.1 Gutscheine sind nicht Personen gebunden und haben eine Gültigkeit von drei Jahren nach Ausstellungsdatum, diese können im Studio abgeholt werden oder per Post gegen Versandgebühren zugesandt werden.
21.2 Wurde die Terminkaution in Form eines Gutscheins geleistet, ist dieser durch den Kunden oder eine bevollmächtige Person selbstständig innerhalb einer Woche nach Terminabsage im Laden abzuholen. Andernfalls verfällt die Terminkaution. Der Tätowierer/ das Tattoo Studio ist nicht verpflichtet, die Terminkaution über einen längeren Zeitraum aufzubewahren, wenn der Termin fristgerecht abgesagt wurde und die Terminkaution in Form eines Gutscheins zu erstatten ist.
Wurde der Termin nicht fristgerecht abgesagt, so verfällt der Gutschein.
21.3 Gutscheine, die durch eine Aktion erworben oder durch ein Gewinnspiel gewonnen wurden, sind nach Ausstellung maximal ein Jahr gültig.
21.4 Gutscheine sind nach Ausstellung nicht in bar auszahlbar und nicht gegen Bargeld einlösbar.
22.Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gerichtsstand für die gerichtliche Klärung von Unstimmigkeiten ist der Gerichtsstand der Ort des Tattoo Studios. Geltendes Recht ist nach Ortsansässigkeit zu bestimmen.
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen ausschließlich dem Tattoo Studio von Celina Haberla, Kasseler Straße 22 A, 36214 Nentershausen und sind gemäß Art. 2 Abs. 1, Nr. 1 UhrG urheberrechtlich geschützt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tattoo Conventions
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Terminvereinbarungen und Dienstleistungen im Rahmen der Teilnahme an einer Tattoo Convention.
2. Terminbuchung für Contest-Teilnahme
Bei der Buchung eines Termins zur Teilnahme an einem Contest ist eine Terminkaution in Höhe von 50 % des vereinbarten Endpreises im Voraus zu entrichten.
Der verbleibende Restbetrag ist am Termin vor Ort in bar zu bezahlen.
3. Terminabsage bei Contest-Terminen
Für Contest-Termine gelten die regulären Regelungen zur Terminabsagefrist.
Wird ein Termin nicht fristgerecht abgesagt, wird der ausstehende Restbetrag in Rechnung gestellt, sofern kein Ersatztermin oder Ersatzkunde gefunden werden kann.
Die geleistete Kaution wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.
4. Nichterscheinen / Rabattregelung bei Contest-Terminen
Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Contest-Termin, wird zusätzlich der im Rahmen der Contest-Teilnahme gewährte Rabatt nachträglich in voller Höhe in Rechnung gestellt.
5. Reguläre Terminbuchungen (ohne Contest-Teilnahme)
Für normale Terminbuchungen gelten die gleichen Bedingungen wie bei Terminvereinbarungen im Studio.
Dies umfasst insbesondere die Regelungen zur Terminkaution, Terminverschiebungen, Absagefristen sowie mögliche Ausfallgebühren bei nicht rechtzeitiger Absage.
6. Allgemeine Hinweise
Mit der Terminbuchung erkennt der Kunde diese AGB verbindlich an.
Änderungen oder Abweichungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
7. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
*Zur besseren Lesbarkeit wird nur das generische Maskulinum verwendet. Die hier verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter!